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Bayerisches Klimaschutzgesetz vor der Abschwächung

13.10.2026

Bei einer Sachverständigenanhörung am 13. Oktober im Bayerischen Landtag wurde die angestrebte Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes diskutiert. Fachleute äußerten Kritik an Bayerns geplanten, weniger ambitionierten Klimazielen.

Am 13. Oktober 2026 diskutierte der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags die geplante Abschwächung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Ziel der Klimaneutralität von 2040 auf 2045 zu verschieben und das bisherige Emissionsminderungsziel für 2030 zu streichen. Stattdessen soll der Fortschritt Bayerns bei der Treibhausgasreduktion anhand der Pro-Kopf-Emissionen im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt bewertet werden. Als Klimaforscherin und Sachverständige nahm Prof. Dr. Julia Pongratz an der Anhörung teil.

Die geplanten Änderungen könnten die Verbindlichkeit der bayerischen Klimaziele verringern und die Reduktion von Treibhausgasemissionen auf Landesebene weniger ambitioniert gestalten. Zugleich bleibt die Anpassung an Klimafolgen wie Hitze, Dürre und Starkregen eine zentrale Herausforderung. Die Anhörung ist Teil des parlamentarischen Verfahrens; eine abschließende Entscheidung über die Gesetzesänderung ist damit noch nicht verbunden.